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So fühlt man Absicht, und man ist verstimmt - Das Depot mußte auf Biegen und Brechen Naturschutzgebiet werden |
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So fühlt man Absicht, und man ist verstimmt - Das Depot mußte auf Biegen und Brechen Naturschutzgebiet werden 1790 „erfand“ Goethe für den 2. Akt, 1. Auftritt, seines Dramas „Torquato Tasso“ den Satz: „So fühlt man Absicht, und man ist verstimmt“. Betrachtet man, was sich bezüglich des Munitions-Depots zwischen 1994 und 1997 ereignete, dann hätte Goethe diesen inzwischen geflügelten Satz für die sog. Konversion des Munitionsdepots in Brüggen schreiben können: Sicherstellung als Naturschutzgebiet Die Deklaration eines Grundstücks als Naturschutzgebiet bedeutet letztendlich die Suspendierung einiger Eigentümerrechte. Deren rechtmäßige Ausübung durch den Eigentümer wird nämlich unter Zustimmungsvorbehalt der Naturschutzbehörde gestellt. Letztendlich bedeutet es Wertverlust für den Eigentümer1. Insofern ist die Sicherstellung eines Grundstücks als Naturschutzgebiet ein erheblicher Eingriff, dessen Wirkung man an den Folgen einer entschädigungslosen Enteignung messen kann. Wegen der Schwere des Eingriffs sollte man meinen, daß er auch Pflichten der unter Schutz stellenden Behörde auslöste. Dazu müßte eigentlich ein Schutz von Sachwerten gehören. Genau das ist beim Munitionsdepot nicht der Fall gewesen2. Man hat zwar einen Biotopmanagementplan erarbeiten lassen, Bemühungen um irgendwelche Vorkehrungen zum Schutz von Sachwerten ist dem Verfasser bisher nicht bekanntgeworden. Die Briten übergaben am 30.09.1996 intakte Hochbauten3. Rasch danach setzte eine flächendeckende Welle von Vandalismus gegen diese Hochbauten ein. Den Bund als damaligen Eigentümer des größten Geländeanteils kann man nur sehr eingeschränkt dafür verantwortlich machen, weil seine Rechte durch die Sicherstellung deutlich beschnitten waren. Wege wurden zwar gesperrt, um die Hochbauten kümmerte sich, soweit erkennbar, kein Mensch. Für den Verfasser ist es schon bemerkenswert, daß weder der Kreis Viersen noch z. B. die in der Managementplanung aktiv gewordene Biologische Station Krickenbecker Seen e.V. zu den Zerstörungen an Hochbauten in der veröffentlichten Meinung nachhaltig Stellung genommen haben. Bemerkenswert findet es der Verfasser auch, daß bis zum 15.04.2003 noch niemand Schaufel und Besen in die Hand genommen und den gröbsten Schutt in den Hochbauten beseitigt hat. Denn wenn man Besuchern das Chaos zeigt, kann man ihnen hinterher kaum noch ernsthaft Naturschutz „verkaufen“ … Diese Merkwürdigkeit paßt zum ganzen Ablauf. Im Depot wurde noch gearbeitet, da erließ der Kreis Viersen schon am 04.05.1995 eine Sicherstellungsverfügung nach § 42 e Landschaftsgesetz NW. Hiergegen legte die Gemeinde Brüggen am 24.05.1995 Widerspruch ein.4 Seine Sicherstellungsverfügung hob der Kreis zum 1 2 3 4 Eine als Naturschutzgebiet sichergestellte Fläche wird kaum noch jemand kaufen wollen, weil die Auflagen davor abschrecken. S. hierzu die Inhalte sowohl der Sicherstellungsverfügung des Kreises Viersen vom 04.05. als auch der Allgemeinverfügung des Kreises Viersen vom 19.09.1995. Vorher hatten die Briten vieles ausbauen lassen, was sie ursprünglich installiert hatten. Dazu gehörten das zu den Bahnhöfen II und III sowie zu den beiden Laderampen führende Gleissystem einschließlich dessen Schotter-Bett, die meisten der aus Metall, viele der aus anderen Fertigteilen hergestellten Hallen, das aus Kupferkabel bestehende Fernmeldesystem, das Heizungssystem im Werk beim SATO-Bereich usw. Gemauerte oder aus Beton gegossene Hochbauten blieben bestehen und waren intakt. Dazu gehörten beispielsweise die Laboratorien und die Kantine des Sub-Depots I beim SATO-Bereich. Beide in Abdruck als Anlagen zur Einladung zur 3. Sitzung des Depot-Ausschusses des Rates der Gemeinde Brüggen am 11.07.1995. |
29.09.1995 wieder auf5, wodurch sich der Widerspruch erledigte. Statt dessen erließ der Kreis Viersen am 19.09.1995 eine inhaltlich gleichartige Allgemeinverfügung6. „Die einstweilige Sicherstellung erfolgt a) zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tierund Pflanzenarten, insbesondere • der Dünen, Heideflächen, Sandmagerrasen und der Heidemoore7, in denen eine Reihe seltener und gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten vorkommen (z. B. Graue Glockenheide, Keulen-Bärlapp), • der zahlreichen seltenen und gefährdeten Vogel-, Reptilien-, Amphibien-, Geradflügler- und Schmetterlingsarten (z. B. Ziegenmelker, Schwarzkehlchen, Heidelerche8), • der naturnahen Birken-Eichen-Wälder9, die der potentiellen natürlichen Vegetation entsprechen, b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere wegen der jahrzehntelangen extensiven Nutzung wesentlicher Teile des Gebietes10, die Landschaftsstrukturen erhielten, wie sie im frühen 19. Jahrhundert regional noch häufig waren, bis heute aber in der Umgebung des Gebietes fast völlig beseitigt worden sind11, c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes, insbesondere wegen der hohen Bestände gefährdeter Arten, die dem Gebiet eine überregionale bzw. bundesweite Bedeutung verleihen, d) ferner zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten im Sinne von Buchst. a), soweit diese durch bisherige Entwicklungen beeinträchtigt wurden oder durch künftige Entwicklungen wertbestimmender Bestandteile verlorengehen.12“13 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Az. 61/40-32 95 30 1 vom 28.09.1995. S. Anlage zum Schreiben des Brüggener Gemeindedirektors vom 12.01.1996 an die Mitglieder des Depot-Ausschusses. Az. 61/40 – 32 95 30 1. Anlage zum Schreiben des Brüggener Gemeindedirektors vom 12.01.1996 an die Mitglieder des DepotAusschusses. Die muß jemand dem Verfasser im Depot unbedingt einmal zeigen. Gemeint sind nämlich die Jagen 54 und 55, nordwestlich des Zugangs Amersloher Weg, und zwar direkt angrenzend an das ehemalige Flugbenzin-Depot der Deutschen Luftwaffe. Moor ist ein dauernd feuchtes, schwammiges Gelände mit charakteristischer Vegetation auf einer mindestens 20 bis 30 cm mächtigen Torfdecke mit mindestens 30 % organischer Substanz (Torf). Grundvoraussetzung für die Entstehung eines Moors ist ein großer Wasserüberschuß, der im Falle von Heidemoore, die zu den Hochmooren rechnen, auch durch nicht abfließendes Regenwasser entstehen kann. S. Stichwort „Moor“ in: Brockhaus multimedial 2002 premium. Die Bedingungen der Definition „Moor“ erfüllen unstreitig die zwischen rd. ¾ bis 2 km nördlich der Jagen 54 und 55 liegenden Christenvenn, Kempkesvenn und Langes Venn. In den Jagen 54 und 55 hat der Verfasser noch nie ständig gefüllte Pfützen gesehen, obschon der Untergrund dort nach ergiebigem Regen matschig sein kann, aber rasch wieder abtrocknet. Hat niemand bemerkt, daß als Beispiele für seltene und gefährdete Reptilien-, Amphibien-, Geradflügler- und Schmetterlingsarten nur Vögel dienten? Am 05.12.1996 stellte der Leiter der Biologischen Station Krickenbeck e.V. beim Vortrag des Biotopmanagementplanes in der Sitzung des Depot-Ausschusses fest, der Anteil der Laubwälder liege unter 10 %. Hat niemand den eklatanten Widerspruch zwischen Sicherstellungsbegründung vom September 1995 und Biotopmanagementplanung vom Dezember 1996 bemerkt? Besser kann man nicht zeigen, daß man von der Geschichte des Grenzwaldes keine Ahnung hat. Das Gelände wurde z. B. so „extensiv“ benutzt, daß es unter den rigiden Schutz der sog. Alten Waldrolle gestellt werden mußte. Auch die Holzwirtschaft der Gemeinde Bracht war so intensiv, daß es dafür eine Holzverladestelle bei Bahnkilometer 9,0 gab. Die Briten stellten militärische Sicherheit und dafür Brandschutz über alles. Dafür wurde jahrzehntelang rigoros alles beseitigt, was dem Schutzzweck zuwiderlaufen konnte. Die zum Beginn des 19. Jahrhunderts typische Landschaft stellte die Tranchot-Karte dar. Ist niemand aufgefallen, daß sich die gesamte Struktur des Brachter und Brüggener Grenzwaldes zwischen 1807 und ca. 1820 änderte? Besonders im Brachter Grenzwald und in den Diergardtschen Waldungen sind die geometrischen Wege- und Parzellenstrukturen auf jeder Karte abzulesen. Dazu aus dem 1911 herausgegebenen „Führer durch Brüggen und seine Umgebung“ (S. 8): „Die mustergültige forstwirtschaftliche Behandlung dieser Wälder, welche das ganze Gebiet durch rechtwinklig sich schneidende Wege in einzelne Jagen eingeteilt hat, …“ Außerdem wurde das ehemalige Laubholzgelände auf Nadelholz umgeforstet, das es vorher zumindest im Grenzwald nicht gab. Naturschutz zwecks Züchten von vorher nie dagewesenen Ökosystemen? Damit stellt man den Naturschutzgedanken doch völlig auf den Kopf. Quelle: Allgemeinverfügung zur einstweiligen Sicherstellung von Flächen in der Gemeinde Brüggen als Naturschutzgebiet, veröffentlicht in Nr. 30/1995 des Amtsblattes des Kreises Viersen vom 28.09.1995. |
Mit der Kombination der Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes und dessen Ersatz durch einen neuen Verwaltungsakt trickste der Kreis Viersen die Gemeinde Brüggen im Wege der ungerechtfertigten Rechtsausübung aus. Der Leiter des Forstamtes Mönchengladbach zeigte dem Kreis sein Befremden darüber, daß seine Dienststelle entgegen den üblichen Gepflogenheiten bis zum 30.05.1995 nicht beteiligt wurde. Er warf dem Kreis eine wenig differenzierte und gemeinhin generalisierende Sichtweise vor, deren Gerichtsfestigkeit zweifelhaft sei. Denn eine generalisierende Sicherstellung erscheine angesichts der immensen Flächenausdehnung als Übermaß und nicht unbedingt erforderlich.14 Das Bundesvermögensamt Düsseldorf widersprach der Allgemeinverfügung des Kreises Viersen zur einstweiligen Sicherstellung von Flächen als Naturschutzgebiet am 09.10./28.12.199515 mit der Begründung, damit sei das höherrangigere Recht des § 38 Bundesnaturschutzgesetz mißachtet worden.16 Wie es um irgendwelche Altlasten auf den 12 km² bestellt war, stand bei Sicherstellung noch total in den Sternen. Biotopmanagementplan Bemerkenswert, was bei der Vorstellung des sog. Biotopmanagementplanes herauskam: „Gemeindedirektor Gottwald verwies auf die der Einladung beigefügten Erläuterungen. Ergänzend teilte er mit, daß die Verwaltung an den Abstimmungsgesprächen über den Pflegeund Entwicklungsplan (Biotopmanagementplan) für das Munitionsdepot Brüggen-Bracht teilgenommen hat. Herr Drs.17 Reyrink informierte den Ausschuß über die Grundzüge und Ziele des BMP. Im wesentlichen wurden dabei folgende Schwerpunkte angesprochen: Anlaß der Planung Im Jahre 1994 wurde im Auftrag der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten/Landesamt für Agrarordnung ein »Gutachten zur Bedeutung des Munitionsdepots Brüggen-Bracht (3. Base Ammunition Depot, Kreis Viersen) aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege« erarbeitet (LANA-PLAN 1994). Dieses Gutachten war Anlaß für eine einstweilige Sicherstellung durch den Kreis Viersen am 28.09.1995. In demselben Jahr erfolgte eine flächendeckende Vegetationskartierung durch die Biologische Station Krickenbecker Seen e.V., die auch eine Aufnahme der Lage der nach § 62 Landschaftsgesetz (LG) NW geschützten Biotope beinhaltet.“ Man erstellte also zuerst ein Gutachten, nahm aufgrund dessen einen schwerwiegenden Eingriff vor und beschäftigte sich dann mit dem, was das Gelände an Schützenswertem zu bieten hatte! Weiter der Vortrag im Depot-Ausschuß: „Nach Beendigung der militärischen Nutzung ist beabsichtigt, die gesamte Fläche einer zivilen Nutzung zuzuführen. Aufgrund dieses Umstandes und der hohen Bedeutung dieses Gebietes für Naturschutz und Landschaftspflege hat der Kreis Viersen der Biologischen Station Krickenbecker Seen e.V. den Auftrag erteilt, einen BMP zu erarbeiten. Hierbei werden konkrete Maßnahmen erarbeitet, die dem Erhalt 14 15 16 17 S. Schreiben (Az. 80.00-00-01 Wi/Sr) in Abdruck als Anlage zur Einladung für die 3. Sitzung des Depot-Ausschusses des Rates der Gemeinde Brüggen am 11.07.1995. Aktenzeichen: VV 2910.4 – 0022/2/Fg – II B. Quelle: Anlage zum Schreiben des Brüggener Gemeindedirektors vom 12.01.1996 an die Mitglieder des Depot-Ausschusses. Abkürzung für niederländisch „Doctorandus“, was einem deutschen Diplom entspricht. Daneben gibt es in den Niederlanden noch den „Dr.“, was dem deutschen Doktortitel entspricht. |
der »Naturschutzgebiete in der heutigen Kulturlandschaft« dienen. Die BMP sind unverbindlich und werden gemäß LG NW erst durch Aufnahme in einen rechtskräftigen Landschaftsplan verbindlich. Bisherige Nutzung Bis zur Aufgabe der militärischen Nutzung wurde das Untersuchungsgebiet als Munitionsdepot genutzt. Die Munition lagerte in über 180 Hallen unterschiedlichen Typs, z. T. auch im Freien. Um alle Lagerstellen wurden Erdwälle angelegt, die aus Brandschutzgründen wie die Brandschneisen, Brand- und Sichtschutzstreifen entlang der Wälder und Zäune regelmäßig bis ins Jahr 1996 gemäht wurden. Durch einen 32 km langen Depotzaun ist das Gelände hermetisch abgeriegelt. Erschlossen wurde das Depot durch ein Netz von Bahngleisen, welches an das Netz der Bahn AG angeschlossen ist18. Es wurden zwei »Bahnhöfe«19 und zwei größere Verladestationen angelegt. Ein dichtes Netz von asphaltierten Straßen, befestigten und unbefestigten Wegen von ca. 88 km Länge ergänzt die Gleisanlagen. Darüber hinaus befinden sich einige Sondernutzungsflächen bzw. –anlagen wie z. B. ein Sprengplatz, ein Feuerwachturm und eine Deponie im Untersuchungsgebiet20. Das Untersuchungsgebiet wird überwiegend forstlich genutzt21, zuständig ist das Bundesforstamt Wahner Heide. Das Untersuchungsgebiet ist in zwanzig Forstabteilungen gegliedert. In der Forsteinrichtung aus dem Jahr 1979 wird bei einer Gesamtfläche von 1.240,5 ha eine Forstbetriebsfläche von 771,5 ha angegeben; hier ist auch der Gebäudebereich im Südosten einbezogen. Z. Z. wird eine neue Forsteinrichtung erarbeitet. Zustandserfassung (Vegetation, Pflanzen, Tiere) Flächenmäßig nehmen Wälder und Forsten knapp zwei Drittel des Untersuchungsgebietes ein. Den weitaus größten Anteil stellen Kiefernforste. Der Anteil der Laubhölzer bleibt meist unter 10 %. Durch die in den vergangenen 40 Jahren einseitige Pflege der Engländer sind ganz bestimmte Voraussetzung für die Vegetation entstanden. Vegetationskundlich bedeutsam sind insbesondere die vorhanden Sandmager-Borstgrasrasen und Heideflächen, deren Fläche ca. 300 ha beträgt. Sie gehören nach § 62 LG NW zu den gesetzlich geschützten Biotoptypen. Von größter Bedeutung sind die Bestände der in Deutschland vom Aussterben bedrohten Grauen Glockenheide, die im Depot ihr größtes Vorkommen in Deutschland hat. Floristisch bedeutsam sind für das Plangebiet – neben der großen Anzahl (20) der Pflanzenarten der Roten Liste NRW – die hohen Populationsschichten. Insgesamt konnten im Plangebiet 237 Farn- und Blütenpflanzen nachgewiesen werden. Tierkundlich gesehen sind die hohen Wildbestände – insbesondere Dam- und Schwarzwild – auffallend. Die Erfassung der gefährdeten und lokal bedeutsamen Brutvögel erfolgte durch eine Kartierung. Es wurden 67 Brutvogelarten festgestellt, darunter 16 Brutvogelarten der Roten Liste NRW. Das hohe Vorkommen der in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland stark gefährdeten Heidelerche, des Schwarzkehlchens, des Gartenrotschwanzes und des Ziegenmelkers ist bemerkenswert. Zielsetzungen des BMP 18 19 20 21 War nicht bekannt, daß die Industriebahn AG tätig war? Offensichtlich wußte man nicht einmal, daß es drei Bahnhöfe waren. Treffender konnte man fast nicht kundtun, daß man von den Aufgaben und den Inhalten eines Basis-Munitionsdepots keine Ahnung hatte. Das ist eine ebenso dumme wie dreiste Verdrehung der Nutzung zwischen 1948 und 1996! |
Aufgrund der hohen Empfindlichkeit des Plangebietes sollte der Zugang nur in Teilbereichen mit gezielter Lenkung ermöglicht werden22. Der BMP schlägt im wesentlichen folgende Ziele und Maßnahmen vor: Administrative Maßnahmen • NSG-Ausweisung/Verordnung über Änderung des Landschaftsplanes. Lenkung des Erholungsverkehrs • Öffentlichkeitsarbeit; • Öffnung des Zaunes23; • Wegekonzept; • Ausweisung von Wander-, Rad- und Reitwegen24; • Sperrung von Wegen25; • Rückbau von Wegen26; • kein Kfz-Verkehr27; Jagdliche Regelung • Reduzierung des zu hohen Dam- und Schwarzwildbestandes28. Forstwirtschaftliche Nutzung • Entwicklung von bodenständigen Wäldern; • Naturnahe Waldbewirtschaftung29. Heideflächen und Magerrasen • Pflege30, • Schafbeweidung. Sonstige Maßnahmen31 Entsiegelung von befestigten Flächen32. 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 Hat eigentlich niemand den inneren Widerspruch in der Arbeit der Biologischen Station bemerkt. Eingangs wird darauf hingewiesen, daß alles nur durch die „einseitigen Pflegemaßnahmen der Engländer“ entstanden ist. Dazu gehörten ständiges Befahren mit Nutzfahrzeugen, dauernde Anwesenheit von arbeitenden Menschen und stete Eingriffe aus Brandschutzgründen. Die seltenen Tiere und Pflanzen siedelten sich also trotz dieser menschlichen Maßnahmen an. Und dann sollen sie so hoch empfindlich sein, daß der Zugang nur in Teilbereichen mit gezielter Lenkung ermöglicht werden soll? Wenn man bei dem vorhandenen Wegenetz den Zaun beseitigt, muß fast zwangsläufig motorisierter Verkehr in das Depot Einzug halten! Wie jemand als Naturschützer Reitwege in einem nach seinen Vorstellungen potentiellen Naturschutzgebiet vorschlagen kann, ist total unverständlich. Die Erfahrung zeigt: Reiter = rücksichtslos! Warum eigentlich? Bei Benutzung der Wege ist das Biotop entstanden! Nimmt man menschliche Nutzung von Wegen weg, veränderte dies das Ökosystem. Wieso? Der wesentliche Teil der Wege war bereits ausgebaut und sogar schon versiegelt, bevor das Gelände von den Briten eingezäunt wurde. Jeder Wegerückbau wäre damit ein verändernder Eingriff in das Ökosystem. S. „Öffnung des Zaunes“. Wer Vögel schützt sollte auch vierbeiniges Wild schützen. Nicht bejagte Populationen regeln sich über Futterangebot von selbst. Das ist ein Synonym für Nichtstun. Damit bildet sich Unterholz, das nicht nur das Ökosystem verändert, sondern auch eine potentielle Waldbrandquelle darstellt. Ein zu seiner aktiven Zeit mit Feuerschutz im Depot Beschäftigter sagte schon vor einigen Jahren zum Verfasser: „Die Naturschützer spielen mit dem Feuer. Wenn es während der Existenz des Depots kein dort entstandenes Feuer gegeben hat, dann lag das in erster Linie an den kompromißlosen Ausräumungsarbeiten, die ständig geleistet wurden. Jetzt hat man diese Arbeiten eingestellt. Also wird es über kurz oder lang im Depot brennen. Und wenn es dann genug Unterholz gibt, dann wird es zu einem Großbrand kommen müssen. Daß dabei gleichzeitig das als schützenswert erachtete Ökosystem über den Deister geht, scheint die Naturschützer überhaupt nicht zu kümmern. Nachher werden die feststellen, daß sie sich ihre eigene Existenzberechtigung vernichtet haben.“ Durch wen denn? S. hierzu schon behandelter Nicht-Schutz von Sachwerten im Depot. Wieso? Das Ökosystem entstand doch nicht in den Munitionshallen. Jede Entsiegelung wäre damit ein verändernder Eingriff in das Ökosystem. |